Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landeshundegesetz
LHundG NRW§ 11 Große Hunde
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LHundG%20NRW/11#abs-1 (1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LHundG%20NRW/11#abs-2 (2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LHundG%20NRW/11#abs-3 (3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LHundG%20NRW/11#abs-4 (4) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/LHundG%20NRW/11#abs-5 (5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/LHundG%20NRW/11#abs-6 (6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 103 Entscheidungen zu § 11 LHundG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Minden, 18.03.2022 – 11 L 864/21
- OVG NRW, 12.12.2023 – 5 A 3146/21Hunderecht: Landesweite Fortwirkung einer Haltungs- und Führungsuntersagung nach Umzug des Halters Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
- VG Köln, 06.05.2021 – 20 K 1614/20
- VG Düsseldorf, 28.10.2021 – 18 K 8302/19Zitiert von 3
- VG Minden, 14.09.2016 – 11 K 240/16Zitiert von 9
- OVG NRW, 30.05.2018 – 5 E 227/18Zitiert von 9
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 30.06.2026 – 5 B 492/26Haltungsuntersagung nach dem Landeshundegesetz NRW; Anforderungen an die Annahme der Unzuverlässigkeit eines Hundehalters Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 22.04.2026 – 21 K 7749/25
- OVG NRW, 22.01.2026 – 20 A 1327/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 LHundG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.